Leistungs­spektrum Bauplanung und energetische Gebäudesanierung in Apolda




Bauberatung


Im Vorfeld einer Planungsaufgabe stimmen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Bauwunsch ab, prüfen dabei bereits die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens und geben Ihnen Hinweise und Empfehlungen zu Ihrem geplanten Bauvorhaben.



Objektplanung


Das Kerngeschäft unserer Tätigkeit ist die klassische Objektplanung. Diese umfasst die Konzeption, Planung und Realisierung von Bauwerken, vom Entwurf bis zur Dokumentation. Unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte führen wir in Ihrem Auftrag sämtliche zur Errichtung von Gebäuden und ihres Umfelds notwendigen Leistungen aus – also alle Architektenleistungen gemäß den Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).



Tragwerksplanung


Zu allen Bauvorhaben des Hochbaus und z.T. auch des Ingenieurbaus ist eine statische Berechnung des Gebäudes bzw. des Ingenieurbauwerkes erforderlich, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Wir erstellen für Sie dazu alle erforderlichen Berechnungen und Nachweise, um Ihr Bauvorhaben entsprechend realisieren zu können. Auf diesem Tätigkeitsfeld sind wir nicht nur für unsere eigenen Bauvorhaben aktiv, sondern übernehmen diese auch als Einzelleistungen für die Objektplanung anderer Architekturbüros.



Energieberatung & Bauphysik


Auf dem Gebiet der bauphysikalischen Fachplanung erstellen und bearbeiten wir entsprechend den Forderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Wärmeschutznachweise nach DIN 4108 und DIN 18599 für den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz. Diese Nachweise sind im Bauantragsverfahren zwingend erforderlich. Weiterhin erbringen wir Beratungsleistungen zur energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden in Form von Vor-Ort-Beratungen und individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP). Durch unsere Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden diese Beratungsleistungen staatlich gefördert. Als Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes erstellen wir Anträge und Nachweise für Zuschussförderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen (als Einzelmaßnahmen oder systemische Sanierungen). Abschließend sind wir durch unsere Qualifikation bei der KfW in der Lage, Förderdarlehen für den Effizienzhaus-Standard EH 40 inkl. der Ökobilanzierung der Lebenszyklusbetrachtung des CO2-Ausstoßes (LCA) im Neubau zu planen und zu beantragen. Weiterhin beraberbeiten wir für Bestandsgebäude die von der KfW förderfähigen Effizienzhausstufen 85 bis 85 EE, 70 bis 70 EE, 55 bis 55 EE sowie 40 und 40 EE.



Bauleitung


Bei der Bauleitung (oder auch gemäß HOAI „Objektüberwachung“) leiten und überwachen wir die Baustelle oder Teile dieser. Wir koordinieren dabei die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Auf die Objektüberwachung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften.



Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Koordination


Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator- Koordinator übernehmen wir nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) sicherheitsrelevante Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Wir legen die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordinieren und prüfen ihre Einhaltung während der gesamten Bauzeit.



Bauvermessung - Aufmaß - Dokumentation


Bei Bestandsgebäuden führen wir vor Ort ein detailliertes Aufmaß durch und dokumentieren alle notwendigen Besonderheiten einer Immobilie. Am Ende des Aufmaßes erstellen wir daraus aktuelle Bestandspläne als Grundlage zur weiteren Planung oder zur Dokumentation.



Bauleitplanung



Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Wir erstellen hier für Gemeinden Bebauungspläne nach §§ 8–10 BauGB, welche die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich beschreibt sowie für Investoren entsprechende vorhabensbezogene Erschließungspläne.



 
 
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